Corona – Update zum 05.05.2022

Es gibt weitere Erleichterungen:

Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW schränkt den Sportbetrieb nicht ein.

Lokale Auflagen (es gilt das Hausrecht) sind weiterhin zu beachten.

Coronaschutzverordnung NRW:
220504_CoronaSchVO ab 05.05.2022_Lesefassung