Es gibt weitere Erleichterungen:
Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW schränkt den Sportbetrieb nicht ein.
Lokale Auflagen (es gilt das Hausrecht) sind weiterhin zu beachten.
Coronaschutzverordnung NRW:
220504_CoronaSchVO ab 05.05.2022_Lesefassung