- Entscheidungshilfe nach Modul 1 – Übungsleiter C oder Trainer C- Ausbildung?
Nach dem für beide Ausbildungszweige geltende Basismodul (Modul 1), entscheidest Du dich, ob Du die Übungsleiter C- oder die Trainer C-Lizenz machen möchtest.
Bei dem Übungsleiter*in C handelt es sich um Inhalte über und späteren Umgang im Kinderturnen. Dies umfasst beispielweise Turnen an Großgeräten und Bewegungslandschaften, Turnen an und mit Geräten, Aktionsformen im Eltern-Kind- und Kinderturnen, Rhythmus- Singen, Tanzen, Spielen und ist somit KEIN wettkampforientiertes Turnen.
Der Trainer*in C handelt es sich um die Zielgruppe des leistungs- und wettkampforientierten Geräteturnens für weiblich und männlich. Inhalte sind beispielweise die Hinführung zum wettkampf- und leistungsorientierten Training im Gerätturnen, entsprechende Trainingsprinzipien und -methoden, Basiselemente sowie erste höher wertige Elemente an den Geräten im weiblichen und männlichen Gerätturnen, Helfen und Sichern, Grundlagen des Wettkampfwesens. In diese Kategorie würden auch Wettkampf-vorbereitende Gruppen fallen.
- Wie melde ich mich für einen Lehrgang an?
Die Anmeldung kannst Du online einfach durchführen, in dem Du bei dem entsprechenden Lehrgang auf den Button „+ an dieser Maßnahme teilnehmen“ klickst. Von dort wirst du automatisch zu der auszufüllenden Anmeldungsseite weitergeleitet.
Hier besteht die Möglichkeit einer Einzelanmeldung oder einer Sammelanmeldung. Die Sammelanmeldung ist beispielsweise für Vereine, die mehrere Teilnehmer*innen für diesen Lehrgang anmelden wollen. Bei beiden Anmeldungswegen bitten wir Euch darauf zu achten, dass Euer Name richtig geschrieben ist und die personenbezogenen Daten stimmen. Besonders wichtig ist die Angabe Deiner/Eurer E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer, damit wir Dich/Euch direkt kontaktieren können. Mit der individuellen Anmeldung ist die Zahlungsverpflichtung der Gebühren verbunden. Die Lehrgangsgebühren einer Sammelanmeldung werden dem meldenden Verein in Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung erfolgt über eine SEPA-Lastschrift.
Wichtig ist, dass Du Dich bei der Lizenzausbildung zur*m Übungsleiter*in C oder Trainer*in C für alle drei Module anmeldest! Das bedeutet für die Basisqualifizierung (Modul 1), Modul 2 und Modul 3 deines gewählten Ausbildungsweges.
- Wann erhalte ich die Teilnahmebestätigung nach der Anmeldung?
Maßnahmen, die die Mindestanzahl Teilnehmer erreichen werden durchgeführt. Alle Teilnehmer*innen erhalten ca 10 Tage vor dem Lehrgang eine Bestätigung. Auf dieser Bestätigung stehen alle wichtigen Informationen wie Datum, Zeit, Adresse, etc noch einmal drauf. In Einzelfällen kann es erforderlich werden Termine und/oder Orte anzupassen. Gültig sind immer die Angaben auf der Home-Page. Diese Angaben werden automatisiert in die Bestätigung übernommen.
- Abmeldungen/ Stornierungen
Abmeldungen für Lehrgänge sind der Geschäftsstelle des Turnverbandes Rhein-Sieg, Bonn schriftlich mitzuteilen. Bei Abmeldungen nach Meldeschluss (eine Woche vor Lehrgangsbeginn) fällt eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 € an.
Bei Abmeldungen vom 7.-1. Tag vor Lehrgangsbeginn beträgt die Stornogebühr in der Regel 15,00 € (Ausnahmen von Krankheitsfällen sind mit der Geschäftsstelle abzusprechen). Bei Nichterscheinen zum Lehrgang ohne vorherige schriftliche Abmeldung oder Verhinderungs-nachweis wird die volle Teilnahmegebühr einbehalten.
- Wann muss ich meine Lizenz verlängern?
Die Lizenz (Übungsleiter*in C sowie Trainer*in C Gerätturnen) muss alle 4 Jahre verlängert werden. Dies wird dadurch erreicht, dass in dem Zeitraum der 4 Jahre Fortbildungen besucht werden und dies mindestens 15 LE umfasst. Entsprechende Fortbildungen findest Du in unserem Angebot unter Fort-/Weiterbildungen. Die gesammelten Teilnahmebescheinigungen mit den vermerkten LE scannst Du ein und schickst diese zusammen mit dem aufgefrischten 1. Hilfe-Nachweis und dem Ehrencodex an den RTB. Dort wird Dir die Lizenzverlängerung ausgestellt.
- Wo steht, bis wann meine Lizenz gültig ist?
Auf Deiner Lizenz oder Deiner bereits verlängerten Lizenz steht immer geschrieben, bis wann Deine Lizenz gültig ist und Du die nächste Lizenzverlängerung beim RTB eingereicht haben musst.
- Fortbildungsregelung, Lizenzauffrischungen
(könnten wir ggf. noch ergänzen)
- Nachholstunden
Grundsätzlich sind Fehltermine zu vermeiden und werden nur in individuellen Fällen, wie beispielsweise im Krankheitsfall oder Ähnlichem über Nachholstunden genehmigt. Bis 10% verpasste Inhalte dürfen über Nachholstunden nachgereicht werden, alles was diesen Prozentsatz überschreitet wird an den RTB gemeldet und in Absprache mit dem RTB entschieden. Wichtig: Bevor diese Fehlzeiten nicht nachgeholt wurden, wird keine Lizenz ausgestellt! Das Verfahren wie die Fehltermine gehandhabt werden, möchten wir dennoch einmal transparent darlegen:
Wer früher los muss:
Es ist auch hier nur in Ausnahmefällen gestattet früher den Lehrgangstag zu beenden. Wer früher geht,
- Muss selber über den verpassten Inhalt recherchieren und dies zu Beginn der nächsten Einheit dem Kurs vorstellen.
Bei Verpassen eines Theoriethemas:
- Zunächst ist mit Absprache der Lehrgangsleitung nach einem online-Angebot zu schauen, in dem das entsprechende Theorie-Thema bearbeitet werden kann
Sollte dies nicht möglich sein, ist
- Nach Absprache mit der Lehrgangsleitung eine schriftliche Aufgabe (umfangreiche Aufgabe, kleine Hausarbeit) einzureichen
Bei Verpassen eines Praxisthemas:
- die fehlenden Inhalte/ LEs sind in einer entsprechenden Fortbildung nachzuholen. Die Fortbildung kann in Absprache mit der Lehrgangsleitung ohne weitere Kosten für den*die Teilnehmer*in besucht werden (Ausnahmen sind die Fortbildungen, die eine Trainer-C-Lizenz und drei Jahre Trainererfahrung im Gerätturnen voraussetzen)
- wird keine entsprechende Fortbildung im gleichen Jahr angeboten, werden die Stunden in dem entsprechenden Modul im nächsten Jahr nachgeholt
- in Ausnahmefällen (je nach Modul) sind mehrere Hospitationen in einer anderen Gruppe plus das Planen/Entwerfen, Durchführen und Reflektieren einer eigenen Stunde möglich.
c*) wenn zwei Personen aus einem Verein diese Art von Fehlzeiten haben, kann über eine gegenseitige Hospitation und Reflexion gesprochen werden.
Bei Fehlen über mehr als einem kompletten Tag:
- alle verpassten Inhalte müssen, sollte keine entsprechende Fortbildung angeboten werden, im entsprechenden Modul im nächsten Jahr nachgeholt werden.
- Wenn auch die Prüfung noch nachgeholt werden muss, müssen die Inhalte im nächsten Jahr in der Ausbildung nachgeholt werden.